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Reha Aktiv Physiotherapie Kornwestheim - Fragen

Was ist Rehasport?

Rehasport ist ein Bewegungsangebot in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um unter Anleitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters gemeinsam Sport zu treiben. Rehasport wird in der Regel als Gymnastik angeboten, bei welcher bis zu 15 Personen teilnehmen können. Rehasport wird von Ihrem Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung 50 Übungseinheiten mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten.

Ziel:

Das Ziel des Rehasports ist es, mit den Mitteln des Sports (z.B. Gymnastik, Bewegungsspiele, Entspannung oder geeignete Inhalte anderer Sportarten) Menschen mit körperlichen Beschwerden und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen und dadurch ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastungsfähigkeit zu steigern. Weiterhin soll der Rehasport durch die gemeinsame Bewegung in einer Gruppe auch die soziale Integration fördern. Die Krankenkassen, die in i.d.R. 50 Übungseinheiten finanziell unterstützen, verstehen den Rehasport als eine Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Rehasports weiterhin regelmäßig Sport treibt.

Teilnahme:

Damit Sie am Rehasport teilnehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.

Im Anschluss vereinbaren Sie bei unseren Sport-/ und Physiotherapeuten einen Beratungstermin, zu dem Sie die genehmigte Verordnung mitbringen. Gemeinsam mit unseren Übungsleitern vor Ort wählen Sie dann den für Sie passenden Kurs aus, lassen sich über weitere Therapiemöglichkeiten beraten und beginnen das Training. Nach

Beendigung des RehaSports:

Nach Ihrem abgeschlossenen Training / Ende der Verordnung sollten Sie befähigt sein, die Übungen auch selbstverantwortlich zu Hause durchzuführen. Ist dies nicht der Fall bzw. ist für Sie nach Einschätzung des Arztes der Gruppencharakter sehr wichtig, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Und zwar immer dann, wenn diese medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die medizinische Notwendigkeit muss der Arzt im Falle einer Folgeverordnung auf der Verordnung auf einem speziellen Feld kurz begründen. Sollte Ihre Krankenkasse keine erneute Teilnahme genehmigen, dann können Sie das Training auch auf eigene Kosten fortsetzen.

Weitere Fragen?

Unsere Sport-/ und Physiotherapeuten beraten Sie gerne bei weiteren Fragen.

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Rehasport & Prävention REHA AKTIV
 
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REHA AKTIV Praxen für dieses Angebot

Münchinger Straße 2
71282 Hemmingen

Tel.: +49 71 50 / 87 83
hemmingen@reha-aktiv.org

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